Buchhaltung Wien – von der Finanzbuchhaltung bis zur Lohnbuchhaltung
Die Buchhaltung ganz allgemein ist ein eigener, in sich abgerundeter Arbeits- und Organisationsbereich. Jedes Unternehmen, und zwar ganz unabhängig von seiner Rechtsform und von seiner Größe, ist nach dem Handels- sowie dem Steuerrecht zu einer, wie es heißt ordnungsgemäßen Buchhaltung verpflichtet. Sie bildet die Grundlage für die sich daran anschließende Erklärung der verschiedenartigen Steuern. Vor diesem Hintergrund kann die Buchhaltung zwar eigenständig, aber dennoch nicht losgelöst von dem ebenso weiten wie komplizierten Gebiet des Steuerwesens betrachtet werden. Der Unternehmer kann durchaus einen Buchhalter beschäftigen; er ist allerdings mit seinem Können und Wissen recht schnell am Ende. Für den fließenden Übergang von Buchhaltung zu Steuerwesen wird auf jeden Fall der Fachmann für das Steuerrecht gebraucht. Das ist einer der Hauptgründe für ein Outsourcing der Buchhaltung.
An dieser Stelle kommen wir mit unserer Steuerberatungskanzlei ins Spiel. Als einen unserer Leistungsschwerpunkte bieten wir die professionelle, allumfassende Buchhaltung Wien an. Damit werden sämtliche Haupt- und Randgebiete rund um das österreichische Steuerrecht erfasst. Zu einer mehr oder weniger aufwändigen Buchhaltung sind alle Unternehmen verpflichtet. Zu ihnen gehören Gesellschaften sowie Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und Handwerker, bis hin zum Vermieter einer Ferienwohnung oder zum Betreiber einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäudedach seines Eigenheims. Das Spektrum einer Buchhaltung reicht von der vereinfachten Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung bis hin zur aufwändigen Bilanz nach Handels- und nach Steuerrecht. Die Vorarbeit zur Ermittlung der allesentscheidenden Zahl mit Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag ist immer die Buchhaltung.
In unserer Wiener Steuerberatungskanzlei in der Wilhelminenstraße 131 stehen wir den Mandanten werktags ab 08.00 Uhr zur Verfügung. Terminabsprachen sind an den ersten vier Wochentagen bis um 17.00 Uhr möglich, und freitags bis 14.00 Uhr. Wir arbeiten mit einer modernen, bundesweit anerkannten Buchhaltungssoftware. Zu den gängigen Teilbereichen unseres Buchhaltungsangebotes gehören die Finanzbuchhaltung, die Lohnverrechnung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung zur Verwaltung des Anlagevermögens von größeren und großen Firmen.
Buchhaltung mit BMD-Software als Komplettlösung
Das Herzstück unserer Buchhaltung ist die doppelte Buchführung mit ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dazu verwenden wir die Software von BMD, einem bundesweit bekannten und renommierten Softwarehaus aus Steyr in Oberösterreich. Anhand des mit dem Mandanten abgestimmten Kontenplanes werden alle Buchungsbelege in Einnahme und Ausgabe kontiert. Danach wird jeder Geschäftsvorfall EDV-mäßig erfasst und auf dem betreffenden Konto gebucht. Die Summen aller Buchungskonten werden anschließend zusammengefasst und periodisch im Monats- sowie im Quartalsrhythmus nach unterschiedlichen Kriterien ausgewertet. Dem Freiberufler oder dem Vermieter von Ferienhäusern genügt eine einfache Auswertung mit Summen- und Saldenliste. Der Unternehmer mit einem Umsatz in fünf- oder sechsstelligen Bereich hingegen braucht buchstäblich mehr. Er stellt deutlich mehr Rechnungen aus, bezahlt deutlich mehr Rechnungen und verursacht infolgedessen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen. Für ihn sind betriebswirtschaftliche Auswertungen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Offene-Posten-Listen sowie der Cashflow als Übersicht über den Geldfluss vom und aufs Firmenkonto nicht nur angebracht, sondern dringend notwendig. Für unsere Steuerberatungskanzlei ist eins so selbstverständlich wie das andere.
Buchhaltung für Debitoren und Kreditoren inklusive Mahnwesen
Die Debitorenbuchhaltung ist “das Erfassen und Verwalten von Forderungen und Gutschriften sowie das Realisieren von offenen Posten aus den erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen”. Umgekehrt ist die Kreditorenbuchhaltung das Bearbeiten von kreditorischen Eingangsrechnungen. Beide Teilbereiche der Buchhaltung sind eng miteinander verknüpft. Ergänzt werden sie durch das dazugehörige Mahnwesen. Offene, das heißt nicht termingerecht beglichene Forderungen sind Außenstände. Sie wirken sich belastend auf die Liquidität des Firmenkontos aus. Im Extremfall fehlt das Geld auf dem Konto, um fällige Rechnungen zu begleichen. Die werden ihrerseits entweder zu spät, also ebenfalls nicht termingerecht bezahlt, oder der Unternehmer muss für Liquidität auf seinem Firmenkonto sorgen. Dazu hat er zwei Möglichkeiten:
- Er nimmt vorübergehend Erspartes von seinem Tagesgeldkonto in Anspruch, was die Habenzinsen reduziert
- Er nimmt vorübergehend einen Kontokorrentkredit in Anspruch, was Sollzinsen kostet
Um derartige unliebsame Situationen zu vermeiden, müssen die offenen Forderungen möglichst niedrig, bestenfalls auf null sein. Das zu bearbeiten und jeden Einzelfall zu verfolgen verlangt viel Akribie und ist oftmals eine regelrechte Sisyphusarbeit. Die kann und möchte sich der Unternehmer nicht zumuten. Insofern ist es nur logisch und konsequent, wenn er diesen Teilbereich der Buchhaltung ebenfalls outsourct und uns als seinem Steuerberater überträgt.
Berechnung von Selbstbemessungsabgaben wie Umsatzsteuer und andere
Im österreichischen Steuerrecht werden als Selbstbemessungsabgabe solche Zahlungen an das Finanzamt bezeichnet, die der Steuerpflichtige zunächst selbst festsetzt. Das gilt für jeden umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und Selbstständigen. Die gegenteilige Situation ist eine Steuerveranlagung, bei der das Finanzamt aktiv wird. Eines von mehreren Ergebnissen unserer Buchhaltung ist die vorläufige Ermittlung der Umsatzsteuer mit Zahlungspflicht oder Erstattungsanspruch. Das geschieht wahlweise monatlich oder vierteljährlich. Abgerechnet wird auf dem Ergebnis des Jahresabschlusses mit der endgültigen Umsatzsteuererklärung. Für die moderne BMD-Buchhaltungssoftware ist diese Selbstbemessungsabgabe eher ein „Abfallprodukt“; ohne BMD ist es für den Unternehmer jedoch schwierig bis kaum möglich, zu einem richtigen Ergebnis zu kommen.
Lohnbuchhaltung mit Lohnverrechnung an alle Zahlungsempfänger
Wer uns seine Firmenbuchhaltung überträgt, der „entledigt sich“ in aller Regel auch seiner Lohnverrechnung, der Lohnbuchhaltung als einem weiteren Teil der allgemeinen Buchhaltung. In Bereich der Lohnverrechnung muss genau und absolut verschwiegen gearbeitet werden; immerhin handelt es sich dabei um persönliche bis sensible Informationen über die Beschäftigten. Anhand deren lohnrelevanter Daten berechnen wir Brutto- und Nettoentgelt sowie alle fälligen Abgaben wie Lohn- und Kirchensteuer, wie Krankenversicherung und Sozialbeiträge. Auch hier nutzen wir die BMD-Software sowie den elektronischen Weg zur Datenübertragung. Der Auftraggeber bekommt von uns die Meldungen nebst Entgeltbescheinigungen in ausgedruckter Form und veranlasst die termingerechte Auszahlung, sofern den Zahlungsempfängern keine Ermächtigungen zum Lastschrifteinzug erteilt worden sind, was hier in Österreich gang und gäbe ist.
Als Fazit bleibt festzuhalten
dass unter Buchhaltung alle Vorgänge subsummiert werden, die sowohl direkt als auch mittelbar das gewerbliche Finanzgebaren des Unternehmens oder des Selbstständigen betreffen. Unser Mandant sorgt für den Zahlungsverkehr auf seinem Firmenkonto, während wir jeden einzelnen Geschäftsvorfall bearbeiten, zuordnen, buchen und auswerten. Das ist dann die Grundlage zur Steuererklärung, die wir ebenfalls vorbereiten. Abgeben, das heißt unterzeichnen muss sie der Steuerpflichtige selbst. Der hat bei seinem Finanzamt einen gewissen Vertrauensvorschuss, wenn auf der Steuererklärung unsere, also die Mitwirkung einer Steuerberatungskanzlei vermerkt ist. Die Finanzbeamten wissen, dass ihnen eine professionelle Steuererklärung vorliegt, die auf einer ordnungsgemäßen Buchhaltung nach österreichischem Steuerrecht basiert.