Lemböckgasse 49/Haus 2/Stiege E/5. OG/E5-2 1230 Wien
Montag - Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Finanzbuchhaltung 1160 Wien

Innovative Steuerberatungskanzlei mit Finanzbuchhaltung Wien

Die Finanzbuchhaltung, fachsprachlich als Fibu abgekürzt, ist einer der Leistungsschwerpunkte unserer Steuerberatungskanzlei in der österreichischen Bundeshauptstadt. Die Fibu gehört zum betrieblichen Rechnungswesen eines jeden Unternehmens; vom Einzelunternehmer über den Gewerbetreibenden und den Handwerker bis hin zur Personen- oder zur Kapitalgesellschaft. In der Regel ist die Finanzbuchhaltung kombiniert mit der Lohnverrechnung für die Arbeiter und Angestellten in dem Unternehmen. Dieser gesamte Bereich kann ausgelagert werden. Damit erspart sich der Selbstständige einen erheblichen Personal- und Kostenaufwand für zumindest eine versierte, ausgebildete Buchhaltungskraft. Je nach individueller Absprache ist es durchaus gängige Praxis, dass wir „die Finanz- und Buchhaltungsunterlagen auf den Tisch gelegt bekommen”. Der Unternehmer sammelt alle relevanten Vorgänge sowie Belege, und wir erledigen im Rahmen der Finanzbuchhaltung Wien dann alles Weitere. Unsere Steuerberatungskanzlei arbeitet mit einem bewährten, von den Finanzbehörden anerkannten Fibu-Programm. Im Übrigen sind wir mit allen gängigen modernen Büro- und Kommunikationsgeräten ausgestattet. Unsere gewerblichen Mandanten können sich fest darauf verlassen, dass wir ihre Finanzbuchhaltung von der ersten Eingangs- oder Ausgangsrechnung an bis hin zum Jahresabschluss komplett und lückenlos bearbeiten. Gesprächs- und Beratungstermine in unserer Kanzlei sind werktags ab 08.00 Uhr möglich. Sie ist montags bis donnerstags bis um 17.00 Uhr, und am Freitag bis 14.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus bieten wir im Einzelfall auch Termine außerhalb dieser Kanzleiöffnungszeiten an.

Finanzbuchhaltung – Mittelpunkt in jedem betrieblichen Rechnungswesen

In der Fibu werden lückenlos alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens abgebildet. Das geschieht mit der doppelten Buchhaltung, aufgeteilt in das Handels- sowie in das Steuerrecht. Die Buchung der Geschäftsvorfälle erfolgt mithilfe unserer Buchhaltungssoftware. Gebucht wird auf Konten, die in einem standardisierten oder in einem individuellen Kontenrahmen des Unternehmens erfasst sind. Sie gliedern sich nach den verschiedenen Unternehmensbereichen in Aktiv- und Passiv- sowie in Aufwands- und in Ertragskonten. Der Standard-Kontenplan bietet den Vorteil, dass er den Finanzbehörden weitgehend geläufig ist und ihnen dadurch die Arbeit wesentlich erleichtert. Wir als Steuerberatungskanzlei vertreten die Interessen unserer Mandanten. Wenn erkennbar ist, dass für ein Unternehmen der standardisierte Kontenplan nicht geeignet ist, dann entwerfen wir gemeinsam mit dem Mandanten einen individuellen, auf sein Unternehmen zugeschnittenen, bestenfalls komplett neuen Kontenplan. Entscheidend ist, und darauf achten wir, dass er mit den allgemeinen Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung vereinbar ist. Steht der Kontenplan erst einmal, dann kann damit gearbeitet werden.

Eingangs- und Ausgangsrechnungen kontieren und buchen

Der Mandant wickelt die sogenannten „Istbuchungen“ in Einnahme und Ausgabe eigenständig über das Firmenkonto ab. Nach Auftragserledigung schickt er die Rechnung an den Leistungsempfänger und erwartet den Zahlungseingang. Erfolgt die Gutschrift innerhalb der Zahlungsfrist, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, dann sind wir in Abstimmung mit dem Mandanten gefragt, das formelle Mahnwesen durchzuführen. Manche unserer Mandanten übernehmen das selbst, bei anderen gehört es zu unserem Aufgabenbereich Finanzbuchhaltung. Eingehende Rechnungen werden vom Unternehmer auf ihre sachliche sowie rechnerische Richtigkeit hin geprüft und termingerecht zu Lasten des Firmenkontos überwiesen. Mit diesen Tätigkeiten in Bezug auf den Zahlungsverkehr in Einnahme und Ausgabe erschöpft sich die eigene Buchhaltungstätigkeit des Unternehmers.

Ab jetzt sind wir mit dem Kontieren und dem Buchen am Zuge

Auch im Hinblick auf die termingerechte Erklärung zur Umsatzsteuervoranmeldung bekommen wir zum Monatsende beziehungsweise direkt zum Anfang des Folgemonats alle Fibu-Unterlagen ausgehändigt. Die werden von uns anhand des abgestimmten Kontenplanes kontiert und danach dementsprechend gebucht. Das klingt einfach und logisch, kann jedoch anhand der Zahl an Buchungsbelegen mit Eingangs- und Ausgangsrechnungen recht zeitintensiv sein. Das Ergebnis unseres Buchens sind die verschiedenartigen Auswertungen, die das Fibu-Programm vorsieht. Hier macht es sich im Interesse unserer Mandanten bezahlt, dass wir mit einer buchstäblich supermodernen Software arbeiten. Art und Umfang der Monatsauswertungen sind so facettenreich, dass praktisch keine Frage offenbleibt. Gängige Fibu-Auswertungen sind die Summen- und Saldenliste sowie BWA, die betriebswirtschaftliche Auswertung. Hinzukommen beispielsweise die auf Euro und Cent genau ausgerechnete Umsatzsteuervoranmeldung sowie die fällige Kammerumlage. Ebenso wichtig wie aussagefähig ist die OPOS, die Offene-Posten-Liste. Darin werden alle offenen Forderungen erfasst; das sind diejenigen Rechnungen, die fällig sind und bisher nicht bezahlt wurden. Sie fehlen dem Unternehmer auf seinem Firmenkonto und schwächen insofern seine Liquidität.

Finanzbuchhaltung inklusive Personalbuchhaltung

Das Personal des Unternehmens muss monatlich entlohnt werden; darüber hinaus sind die Steuern und Abgaben ebenfalls im Monatsrhythmus fällig. Insofern liegt es nahe, dass die Lohnverrechnung unmittelbar zur Fibu gehört und uns von dem Unternehmer als ein Gesamtpaket übertragen wird. Die Lohnverrechnung hat direkten Einfluss auf den Zahlungsverkehr auf dem Firmenkonto sowie auf die Monatsauswertung in Soll und Ist. Anhand der Informationen und Vorgaben des Unternehmers als Arbeitgeber berechnen wir mit unserem Fibu-Programm das Bruttoentgelt, das sich für jeden einzelnen Beschäftigten daraus ergebende Nettoentgelt sowie alle dazugehörigen Steuern und Abgaben. Auf elektronischem Weg übernehmen wir die fälligen Meldungen an Finanzamt, an Kranken- und Sozialversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeber erhält sämtliche Monatsmeldungen in Kopie ausgehändigt, und zur Weitergabe an die Beschäftigten deren Entgeltbescheinigung, die umgangssprachliche Lohnabrechnung.

Jahresabschluss auf Grundlage der Finanzbuchhaltung

Die monatliche Fibu wird laufend fortgeschrieben. Dadurch ergeben sich quartalsweise Zwischenergebnisse, bis hin zu einem ersten, vorläufigen Jahresergebnis. Zur Finanzbuchhaltung als solcher gehört auch die Erstellung des endgültigen Jahresabschlusses. Der ist eine entscheidende, wenn nicht die Grundlage für alle sich daran anschließenden Jahressteuererklärungen. Der Jahresabschluss besteht, abhängig von Art, Größe und Rechtsform des Unternehmens, aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV sowie aus dem gesetzlich vorgegebenen Anhang. In einfachen Fällen wie bei einem Einzelunternehmer oder einem Freiberufler ist die Einnahme-Überschussrechnung anstelle einer Bilanz ausreichend. Die Zahlen und Ergebnisse von Bilanz und GuV werden durch die Abschlussbuchungen auf sämtlichen Konten sowie durch die spezifischen Jahresabschlussbuchungen zu letztendlich einer einzigen Zahl zusammengeführt. Sie ist das Bilanzergebnis mit Überschuss oder mit Fehlbetrag. Jahresabschluss und Kontenausgleich sind ein jährlich einmaliger Zeit- und Arbeitsaufwand. Bei dieser Gelegenheit lassen sich Unstimmigkeiten, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben oder „mitgeschleppt“ worden sind, begradigen beziehungsweise beseitigen. Der jeweilige Abschluss auf jedem einzelnen Konto ist gleichzeitig der Kontovortrag für das neue Geschäftsjahr.

Zu einer geordneten Finanzbuchhaltung, wie wir sie unseren Mandanten anbieten, gehören unter anderem

  • eine ausgiebige Transparenz
  • die Datenverwaltung mit Sicherung und Speicherung
  • das Dokumentieren und fristgerechte Aufbewahren aller Steuerunterlagen nach österreichischem Recht