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Wirtschaftstreuhänder 1160 Wien

Wirtschaftstreuhänder Wien – Vielfältiges Leistungsangebot aus einer Hand

Unter dem Begriff Wirtschaftstreuhänder sind die beiden Berufsgruppen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zusammengefasst. Rechtsgrundlage für die Rechte und Pflichten des Wirtschaftstreuhänders gegenüber seinen Mandanten ist das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, kurz WTBG. Der Vollständigkeit halber wird noch angemerkt, dass wir als Wirtschaftstreuhänder Wien ein Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Sitz in der Bundeshauptstadt sind.

Verantwortungsvolle Tätigkeit für Gewerbetreibende und Unternehmer

Wirtschaftsprüfung gliedert sich in die beiden Bereiche Berufsausübung als solche sowie in die Wahrnehmung der öffentlichen Funktion. Einerseits wird die Wirtschaftsprüfung ausgeübt, andererseits wird ihr Ergebnis vom Wirtschaftstreuhänder bestätigt, sozusagen auf die Richtigkeit hin zertifiziert. Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung werden Ordnungsmäßigkeit sowie Richtigkeit der Buchführung geprüft und bestätigt. Dazu gehört der Jahresabschluss des Unternehmens oder Konzerns mit Bilanz und Lagebericht nebst allen gesetzlichen Anlagen. Im Rahmen einer Wirtschaftsprüfung und insofern auch der Wirtschaftstreuhänderschaft sind vielfältige Gesetze, Verordnungen sowie die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Insofern kann von einem Wirtschaftstreuhänder deutlich mehr erwarten werden als von einem Steuerberater; umgekehrt ist das Leistungsspektrum auch dementsprechend breiter und vielfältiger.

Von der betriebswirtschaftlichen Beratung bis zur Wirtschaftsprüfung

Als ein in Wien bekannter Wirtschaftstreuhänder mit Sitz in der Wilhelminenstraße 131 begleiten wir unsere gewerblichen Mandanten von der betriebswirtschaftlichen Beratung über alle Bereiche der Buchhaltung und Steuerberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung. Sowohl für Existenzgründer als auch für Jungunternehmer ist es empfehlenswert, sich von Beginn an steuerlich beraten zu lassen. Gerade in dieser Gründungsphase gibt es viel zu überlegen, abzuwägen und zu entscheiden. Als langjährig erfahrener Wirtschaftstreuhänder unterstützen wir den Newcomer in solch wichtigen Bereichen wie dem Erstellen von Business- und von Budgetplan, oder wie einer realistischen Finanz- und Liquiditätsplanung inklusive dazugehöriger Fortbestehensprognose. Wir beraten weiterhin zur Einführung eines individuellen Kostenrechnungssystems mit Plankosten- und mit Deckungsbeitragsrechnung. Besonders gefragt sind unsere Expertisen zur Unternehmensplanung und Unternehmensbewertung mit Investitionsplanung, Kosten-, Finanz- und Liquiditätsplanung. Kurz gesagt: Als Wirtschaftstreuhänder sind wir in alle vorbereitenden Tätigkeiten und Überlegungen rund um die Firmengründung involviert. So kennen wir das Unternehmen buchstäblich von innen und außen. Das hilft sowohl dem Mandanten als auch uns in den folgenden Monaten und Jahren bei der Arbeit im Alltag.

Buchhaltung inklusive Lohnverrechnung

Im Hinblick auf eine langfristige Mandantschaft und Begleitung als Wirtschaftstreuhänder bieten wir von Beginn an die Übernahme aller Arbeiten rund um die Buchhaltung an. Mit einem Outsourcing dieses komplexen Bereiches spart der Unternehmer regelmäßige Personal- und Verwaltungskosten für seine Firmenbuchhaltung. Er braucht sich damit weder zu befassen noch zu belasten. Die Anstellung einer Buchhaltungskraft erübrigt sich, ebenso wie der Kauf einer Buchhaltungssoftware. Dem Unternehmer verbleibt als einzige Aufgabe das Erstellen und Versenden der Rechnungen für erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie das Bezahlen fälliger Rechnungen per Onlinebanking. Alles andere ist Buchhaltung und wird von uns bearbeitet.

Dazu gehört auch die monatlich fällige Lohnverrechnung für die Mitarbeiter im Unternehmen. Löhne sowie Gehälter werden im Monatsrhythmus gezahlt, und auch Steuern, Versicherungen oder Beiträge müssen regelmäßig jeden Monat abgeführt werden. Die von uns verwendete Buchhaltungssoftware der BMD Systemhaus GmbH, dem bundesweit bekannten Softwarehersteller aus dem oberösterreichischen Steyr, ist auf die Bereiche Buchhaltung + Lohnverrechnung ausgerichtet. Eins hängt direkt mit dem anderen zusammen und wird in unserer Steuerberatungskanzlei in einem Arbeitsgang bearbeitet. Alle Arbeitsvorgänge werden elektronisch erledigt. Der Mandant erhält lediglich noch in Papierform die Ausdrucke als Grundlage für die Überweisung der monatlichen Löhne und Gehälter. Steuern und Abgaben werden direkt bezahlt beziehungsweise per Lastschrift vom Firmenkonto abgebucht.

Monatliche Kontrolle und Übersicht über die Firmenfinanzen

Die Wirtschaftsprüfung beschränkt sich keineswegs nur auf die einmalige Prüftätigkeit zum Ende des Wirtschafts- beziehungsweise Geschäftsjahres. Im Rahmen der Buch- und der Lohnbuchhaltung wird der Mandant regelmäßig über die finanzielle Situation seines Unternehmens informiert. Dafür sorgen wir mit dem zeitnahen Buchen aller Geschäftsvorfälle sowie mit den verschiedenen Auswertungen. Das sind die Summen- und Saldenliste SuSa, die betriebswirtschaftliche Auswertung BWA, die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung oder die laufende Auswertung für Kammerumlage sowie für die Umsatzsteuervoranmeldung. Die BMD-Buchhaltungssoftware bietet für jede Unternehmensart und jede Unternehmensgröße die passenden Auswertungen auf der Grundlage eines wahlweise standardisierten oder individuellen Kontenplans an. Die BWA lässt sich kundengerecht ausgestalten; beispielsweise mit OPOS, der Offene-Posten-Liste, mit Journal, verschiedenartigen Saldenlisten und Kontenauswertungen.

So interessant wie hilfreich sind immer wieder der Monats- sowie der Jahresvergleich. Wie haben sich die Einnahmen und Ausgaben, die Forderungen und Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vormonat entwickelt, und wie war die Situation zur selben Zeit im vorangegangenen Jahr. Auch die Berechnung der Selbstbemessungsabgaben ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchhaltung. Dazu gehört in erster Linie die monatliche oder quartalsweise Voranmeldung zur Umsatzsteuer. Sie berechnet sich nach den gebuchten Einnahmen und Ausgaben, also ohne eine Steuerveranlagung durch das Finanzamt. Ähnlich ist die Situation bei verschiedenen Beiträgen zu Kammern, zu Versicherungen oder zu den Berufsgenossenschaften.

Erstellen und Testieren des Jahresabschlusses

Die jährliche Arbeit des Wirtschaftstreuhänders endet mit dem Aufstellen des Jahresabschlusses sowie mit dessen Testat. Per Unterschrift und Siegel wird die sachliche sowie rechnerische Richtigkeit des Jahresabschlusses bestätigt. Der basiert auf allen im betreffenden Geschäftsjahr verbuchten Geschäftsvorfällen. Der Jahresabschluss seinerseits ist die entscheidende Grundlage für die sich dran anschließende Steuererklärung zu der einzelnen Steuerart. Eine besondere Herausforderung für jeden Wirtschaftstreuhänder sind Jahresabschlüsse anlässlich einer Firmenliquidation, bei Unternehmensumgründungen oder bei jahresüberschreitenden Konsolidierungsmaßnahmen. Die aussagefähige Analyse von Bilanz sowie von Gewinn- und Verlustrechnung, der GuV ist für alle Beteiligten von hohem Interesse. Der Wirtschaftstreuhänder vermittelt seinem Mandanten das Knowhow, damit er die Flut an Zahlen, Daten und Fakten lesen und für sein Unternehmen richtig bewerten kann. In vielen Fällen ist der vom Wirtschaftstreuhänder testierte Jahresabschluss eine Zäsur für das abgelaufene und für das laufende Geschäftsjahr. Korrekturen gegenüber der Vergangenheit sind noch möglich, müssen aber zügig umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß wirken sich Änderungen und Verbesserungen in ihrer ganzen Tragweite erst im kommenden Geschäftsjahr positiv aus.

Als Resümee bleibt festzuhalten

dass sich die langfristige Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder bezahlt macht. Der Unternehmer vergleicht die damit verbundenen Ausgaben mit den Einsparungen in seinem Unternehmen für das Outsourcing der gesamten Buchhaltung & Lohnverrechnung. Auch ohne das Outsourcing müssten trotzdem Jahresabschluss, Wirtschaftsprüfung sowie Steuererklärung von einem externen Fachmann bearbeitet werden. Da liegt es nahe, ihm sofort den gesamten Arbeitsbereich der Wirtschaftstreuhänderschaft zu übertragen.