Lemböckgasse 49/Haus 2/Stiege E/5. OG/E5-2 1230 Wien
Montag - Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Steuerberater 1160 Wien

Steuerberater Wien – Kompetenter Ansprechpartner rund um Ihre Steuern

Jeder Bürger ist steuerpflichtig; doch nicht jeder muss auch tatsächlich Steuern zahlen. Das österreichische Steuerrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, um bei den verschiedenen Steuerarten die tatsächliche Steuerlast zu reduzieren, bestenfalls bis auf Null. Das ist jedoch nur mit fachlicher Hilfe und Unterstützung möglich. Wie es allgemein genannt wird, ist das gesamte Steuerrecht ein einziger, für den Laien undurchdringlicher Paragrafendschungel. Wir helfen Ihnen als Ihr Steuerberater Wien, dieses Gestrüpp an Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen zu durchdringen. Unser Ziel ist es, dass die Einnahmen aus der Steuererstattung und die Ausgaben für die Steuerberatung nicht nur plus minus null ausgehen, sondern dass bestenfalls noch ein Überschuss zugunsten unserer Mandanten verbleibt. Das gelingt nicht immer, aber doch immer öfter. Mit unserer Beratung ist sichergestellt, dass Sie auf keinen Fall mehr Steuern bezahlen als unbedingt notwendig. Wir schenken dem Staat keinen Cent.

Breites Leistungsspektrum für Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer

Unser Steuerberatungsangebot ist in alphabetischer Reihenfolge gegliedert in

  • Besonderheiten
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Buchhaltung
  • Gründungsberatung für Jungunternehmer und Existenzgründer
  • Jahresabschluss
  • Laufende Steuerberatung
  • Lohnverrechnung
  • Sonderberatung
  • Steuerberatung allgemein

Für unsere Mandanten und diejenigen, die es werden möchten, sind wir in unserer Steuerberatungskanzlei in der Wilhelminenstraße 131 werktags ab 08.00 Uhr erreichbar; freitags bis 14.00 Uhr, und ansonsten bis um 17.00 Uhr.

Eine Besonderheit mit Alleinstellungsmerkmal ist unser Angebot, klein- und mittelständische Unternehmen aus dem Reich der Mitte hier in Österreich beraten und betreuen zu können. Die Kanzleimitinhaberin und Steuerberaterin Jia Doczekal-Wang beherrscht den chinesischen Dialekt Mandarin, in etwa vergleichbar mit dem Hochdeutsch, perfekt in Wort und Schrift. Mandarin ist die Landes- und Umgangssprache nicht nur in China und Taiwan, sondern auch in Ländern wie Singapur, Thailand, Malaysia sowie in Teilen von Indonesien. Mit dieser Sprachkompetenz helfen wir sowohl Unternehmern, die hier in Österreich Fuß fassen wollen als auch den ausländischen Arbeitern und Angestellten bei ihrer Steuererklärung.

Mit einer umfassenden, fundierten betriebswirtschaftlichen Beratung stehen wir Unternehmern, Gewerbetreibenden, Handwerkern und Freiberuflern in allen steuerlichen Belangen zur Seite. Unsere Tätigkeit reicht von der Unternehmensplanung über die Einführung und Gestaltung eines passenden Kostenrechnungssystems bis hin zu Soll-Ist-Vergleichen und Analysen, zur laufenden Finanz- und Liquiditätsplanung oder zur Kostenrechnung mit betriebswirtschaftlichen Auswertungen, mit Kalkulation, Leistungs- und Betriebsergebnisrechnung. Wir stehen im dauerhaften Kontakt mit dem selbstständigen Mandanten und begleiten ihn bis hin zur Abgabe der einzelnen Jahressteuererklärungen bei seinem Finanzamt. Im Übrigen sehen wir uns als eine Metapher zwischen den Finanzbehörden und dem Steuerpflichtigen.

Die Buchhaltung ist ein in sich geschlossenes Gebiet, das sich zu einem Outsourcen geradezu anbietet. Der Unternehmer kümmert sich um das, was er am besten kann und auch tun muss, nämlich Aufträge zu generieren, sie abzuwickeln und damit Umsatz sowie Gewinn zu erzielen. Wir sind der Fachmann für den Bereich Firmen- oder Unternehmensbuchhaltung und übernehmen diesen Aufgabenbereich komplett von A bis Z. Viele Einzeltätigkeiten von der doppelten Buchhaltung, der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, den Monatsauswertungen mit Summen- und Saldenlisten, mit OPOS, der Offenen Postenliste, sowie mit individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind allesamt Vorarbeiten für die sich daran anschließenden Steuererklärungen. Dazu gehören auch Datensicherung, Datenverwaltung und Datenspeicherung.

Die Gründungsberatung ist zeitintensiv, sie erfordert viel Knowhow und Erfahrung. In dieser Anfangsphase werden die Weichen für eine spätere erfolgreiche Selbstständigkeit gestellt. Bei einem speziell auf Jungunternehmer zugeschnittenen Pauschalangebot übernehmen wir die drei Arbeitsbereiche Buchhaltung, Lohnverrechnung sowie Steuererklärungen. Wir prüfen gemeinsam mit dem Mandanten seine Geschäftsidee, erarbeiten den Business- und den Budgetplan, beraten zur Wahl der passenden Rechtsform sowie zu allen relevanten Gründungsfragen. Bei der Anschubs- und Erstfinanzierung sind wir ebenso behilflich wie bei der Auswahl von Gründungsförderungen durch Stadt, Land und Bund. Kurz gesagt: Wir helfen dem Existenzgründer dabei, den richtigen Weg in die Selbstständigkeit zu finden.

Ein Jahresabschluss ist vergleichbar mit der Vorstufe für die jährlichen Steuererklärungen. Je nach Unternehmensart und Unternehmensgröße erstellen wir die Bilanz mit Anhang und Anlagen, die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahme-Überschussrechnung als vereinfachte Form für den Kleinunternehmer. An dieser Stelle geht es darum, alle nur erdenklichen steuerlichen Möglichkeiten und Vergünstigungen zu nutzen, um das steuerpflichtige Einkommen zu senken, wie es heißt runterzurechnen. Das Erstellen von Cash-Flow-Rechnungen gehört ebenso zum Jahresabschluss wie die Erstellung von Sonderbilanzen nach Handels- und nach Steuerrecht, oder wie die Offenlegung des Jahresabschlusses nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wie der Begriff laufende Steuerberatung ausdrückt, stehen wir hier unseren Mandanten jederzeit mit Rat und Tat, also laufend mit einer anlassbezogenen Fachberatung zur Verfügung. Dafür gibt es das ganze Jahr hindurch vielfältige Anlässe. Nach Abgabe der Steuererklärungen müssen die Steuerbescheide auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Daraus ergibt sich ein Dialog bis hin zu Disput mit den unterschiedlichen Steuerbehörden. Dort und auch vor den Finanzgerichten vertreten wir unsere Mandanten mit dem Ziel, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen; und zwar bundesweit an allen VwGH und VfGH als den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Die Lohnverrechnung ist auch in unserer Steuerberatungskanzlei ein Teilbereich der allgemeinen Buchhaltung. Wie das Wort sagt, wird der vom Arbeitgeber gezahlte Lohn an die einzelnen Zahlungsempfänger verrechnet. Wir berechnen das Netto vom Brutto und sorgen dafür, dass jeder pünktlich bezahlt wird; der Arbeiter und Angestellte einerseits sowie das Finanzamt nebst den Trägern der Sozialversicherung andererseits. Alles wird online und elektronisch erledigt. Wir beraten den Arbeitgeber bei der Beschäftigung ausländischer Dienstnehmer sowie bei Entsendungen, und wir unterstützen ihn beratend bei der gemeinsamen Prüfung lohn- sowie gehaltsabhängiger Abgaben, fachsprachlich GPLA genannt.

Die Sonderberatung ist eine individuelle, unternehmensbezogene Steuerberatung für Selbstständige, Freiberufler und Freelancer. Jeder Steuerpflichtige ist ein eigener, sozusagen ein Sonderfall. Damit beschäftigen wir uns intensiv mit dem Ziel einer Festlegung und anschließenden Umsetzung der optimalen steuerlichen Strategie. Dazu gehören eine mittel- und langfristige Steuerplanung bei Investitionen, die laufende Information über steuerlich relevante Themen und Änderungen der Rechtslage, bis hin zur Prüfung von Buchungsmitteilungen sowie von Abgabebescheiden jeglicher Art. Jede Sonderberatung ist auf eine Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Wir erleben so das Wachstum des Jungunternehmers bis zu einem nach mehreren Jahren festetablierten mittelständischen Unternehmen hautnah mit.

Unter der Steuerberatung subsummieren wir alle Mandanten; von den unselbstständigen Arbeitern und Angestellten bis hin zum Selbstständigen. Der Privatmann als Vermieter einer oder mehrerer Ferienwohnungen braucht ebenso eine qualifizierte Steuerberatung wie der Hauseigentümer mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäudedach. Und auch für den „einfachen“ Arbeiter und Angestellten bieten sich vielfältige Möglichkeiten, von der monatlich gezahlten Lohnsteuer aufgrund von nachträglichen Abschreibungen einen ansehnlichen Teil erstattet zu bekommen. Im Grunde genommen ist Steuerberatung eine auf den einzelnen Mandanten zugeschnittene, ganz individuelle Lösung.

Wie schon gesagt: Mit uns an der Seite wird kein Cent zu viel an Steuern gezahlt!